Betriebliche Altersvorsorge als finanzielle Sicherheit im Alter

Die Sozialversicherung in Deutschland besitzt die Aufgabe, Menschen in Not zu schützen. Als Folge der Globalisierung der Arbeitsmärkte, einer immer älteren Gesellschaft sowie eine hohe Arbeitslosigkeit steigen die Ausgaben und sinken die Einnahmen. Die Rentenreform aus dem Jahr 2001 senkte das Rentenniveau und führte eine Grundsicherung für Rentner ein. Gleichzeitig fördert der Staat die Bildung von Kapital zur privaten Altersvorsorge. 2007 wurde das Rentenalter von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt, eine Regelung, die für alle Menschen zutrifft, die nach 1964 geboren wurden. Ein besonderes Gewicht hat neben anderen Methoden der Kapitalbildung wie beispielsweise der Abschluss einer Lebensversicherung die Betriebliche Altersvorsorge.

Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein zusätzliches Mittel, um die staatliche Rente finanziell aufzubessern. Eine Betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung eines Arbeitgebers und wird meistens von großen Firmen, in denen sehr viele Menschen arbeiten, angeboten. Leider ist in Zeiten, in denen von jeder Seite über hohe Lohnnebenkosten geklagt wird, die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Erbringung dieser Zusatzleistung stark zurück gegangen. Allerdings darf kein Arbeitgeber eine bereits erteilte Zusage zur Betrieblichen Altersvorsorge einfach wieder zurückziehen. Es kann allerdings vorkommen, dass neue Arbeitskräfte keine Zusage für eine Betriebliche Altersvorsorge mehr erhalten und damit auch keine Betriebsrente bekommen. In diesem Fall sollte auf eine andere Möglichkeit für die private Altersvorsorge zurück gegriffen werden, beispielsweise auf die Riester Rente, welche vom Staat gefördert wird.

Insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege stehen für die Betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung. Welcher Durchführungsweg angewendet wird ist die Entscheidung des Arbeitgebers. Bei der Direktzusage werden vom Arbeitgeber Rücklagen gebildet welche beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein sind. Der zweite Durchführungsweg ist die Unterstützungskasse, welche ebenfalls zu einer Beitragpflicht im Pensionsverein führt. Als dritter Durchführungsweg steht die Pensionskasse zur Auswahl, bei der allerdings die Höhe der Einzahlungen begrenzt ist. Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein selbstständiges Versicherungsunternehmen. Weitere Durchführungswege sind die Unterstützungskasse sowie als neuester Durchführungsweg der Pensionsfonds. Welchen Durchführungsweg der Arbeitgeber für die Betriebliche Altersvorsorge wählt ist neben der Höhe der zugesicherten Leistungen abhängig von steuerlichen Vorteilen.

You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply